ein Verstorbener galt nach seinem Tod nicht in unendliche Ferne entrückt, sondern weiterhin als Mitglied der Gemeinschaft, der er zeitlebens angehört hatte.
Als Rechtssubjekte sind die Verstorbenen nach Auffassung des Mittelalters nach wie vor Subjekte von Beziehungen der menschlichen Gesellschaft: Sie bleiben unter den Lebenden gegenwärtig. Allerdings ist ihre Vergegenwärtigung auf die Hilfe der Lebenden angewiesen; die sozialen Bindungen, die im Leben bestanden, müssen sozusagen über den Tod hinaus gerettet und aktiviert werden. Denn die Toten bedürfen der Memoria, des erinnernden Gedenkens durch die Lebenden, um nicht ewiger Vergessenheit und Verdammnis anheimzufallen. Dies macht als ein
Zeugnis von vielen die Lebensbeschreibung des Bischofs Benno von Osnabrück deutlich. Die Vita Bennonis wurde um 1090, also kurz nach dem Tode des 1088 verstorbenen Bischofs, vermutlich von Norbert, dem Abt des Klosters Iburg, verfaßt, in dem Benno seine letzten Lebensjahre verbracht hatte
Die kirchlich verordnete Jenseitsmeinung war ja wohl eher geprägt von Höllenangst und Paradiessehnsucht.
Der Teufel wurde von der Kirche im MA doch eigentlich erst erfunden und benutzt, die einfachen Menschen in Angst und damit zahm und klein zu halten. Und durch den Verkauf von Ablassbriefen hat die Kirche auch noch ganz schön verdient. :000000:
Lass mir meine Meinung, dann kann ich dir deine lassen.:008: